Wurzelbehandlung

Der Begriff Endodontie leitet sich aus dem Griechischen ab, „Endodont“ bedeutet sinngemäß „das sich im Zahn Befindende“. Unter Endodontie oder Endodontologie versteht man einen Teilbereich der Zahnheilkunde, der sich schwerpunktmäßig mit Erkrankungen des Pulpa-Dentin Komplexes und der periapikalen Gewebe des Zahnes beschäftigt. Dies sind unter anderem chronische oder akute Entzündungen des Zahnmarkes (Blut- und Lymphgefäße, Nerven und Bindegewebe) oder des Zahnhalteapparates (Parodont) als Folge einer endodontischen Erkrankung.

Die häufigsten Behandlungen in der Endodontie sind Wurzelkanalbehandlungen. Darüber hinaus kann es in Fällen, in denen die Erstbehandlung der Wurzelkanäle fehlgeschlagen ist, eine „Wurzelkanalbehandlungs-Revision“ geben. Ist auch diese nicht erfolgreich, wird oft eine chirurgische Wurzelspitzenresektion durchgeführt.

Eine Behandlung ist grundsätzlich schmerzfrei. Im Einzelfall kann eine starke Entzündung dazu führen, dass die Betäubungsspritze nicht hundertprozentig wirkt. In diesem Fall wird die Behandlung abgebrochen und ein Abklingen der Entzündung mit entsprechenden Medikamenten herbeigeführt.

Durch den Substanzverlust, den die Wurzelkanalbehandlung zur Folge hat, ist zu klären, ob der Zahn eventuell eine Krone benötigt. Sehr wichtig ist der bakteriendichte Verschluss während und nach der Wurzelkanalbehandlung. Ist ein dichter Verschluss nicht gewährleistet, können erneut Bakterien in das Wurzelkanalsystem eindringen und einen Behandlungserfolg zunichte machen.

Eine Wurzelspitzenresektion wird notwendig, wenn durch eine Wurzelkanalbehandlung ein Zahn nicht frei von Schmerzen ist. Die Ursache hierfür liegt oftmals in der Form der Wurzelkanäle, manchmal besitzen Wurzelkanäle auch feine Seitenkanäle, die häufig nicht erkannt werden. Ob eine Wurzelspitzenresektion notwendig wird, oder eine Wurzelkanalbehandlung unter dem Operationsmikroskop auch zum gewünschten Behandlungserfolg führt, wird nach eingehender Untersuchung entschieden.

Es kann durchaus vorkommen, dass eine bereits vorgenommene Wurzelbehandlung nochmals durchgeführt werden muss. Man spricht dann von einer sog. Revision. Sie ist erforderlich, wenn nach erfolgter Wurzelkanalbehandlung die Beschwerdefreiheit noch nicht erreicht wurde. Auch insuffiziente Wurzelkanalfüllungen können zu einer Behandlungswiederholung führen. Dies ist mitunter auch trotz Beschwerdefreiheit notwendig. Mögliche Probleme mit Wurzelkanalbehandlung sind nicht ausgeschlossen. Häufig lassen sich solche Problemzähne durch den Einsatz eines Operationsmikroskops erfolgreich behandeln.

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass eine Wurzelbehandlung nicht durchgeführt werden kann. So kann es z. B. zu so genannten Verkalkungen der Wurzelkanäle bis hin zum vollständigen Verschluss der Kanäle kommen. Eine Wurzelbehandlung mag technisch möglich sein, dem Zahn kann in diesem Fall allerdings nur eine schlechte Prognose attestiert werden, sodass eine Behandlung nicht sinnvoll ist.